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   OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22   

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https://dejure.org/2022,22969
OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22 (https://dejure.org/2022,22969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2022 - 12 W 27/22 (https://dejure.org/2022,22969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2022 - 12 W 27/22 (https://dejure.org/2022,22969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen behaupteter Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen; Sofortige Beschwerde gegen eine Verfahrensaussetzung; Umfassende Ermessensabwägung zu Vor- und Nachteilen einer Aussetzung

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen behaupteter Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen Sofortige Beschwerde gegen eine Verfahrensaussetzung Umfassende Ermessensabwägung zu Vor- und Nachteilen einer Aussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzungsentscheidung wegen Ermittlungsverfahren ist ausführlich zu begründen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.2018 - VI ZB 52/16

    Aussetzung eines Zivilverfahrens bei dem Verdacht einer Straftat bereits vor dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass § 149 Abs. 1 ZPO die Aussetzung eines Zivilverfahrens auch dann ermöglicht, wenn bereits vor dem Zivilverfahren an anderer Stelle der Verdacht einer Straftat besteht und im Hinblick auf diesen ausgesetzt werden soll (BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 52/16 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22
    Mit Recht werden derartige pauschale Hinweise, etwa auf die überlegenen Erkenntnismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, als Leerformel angesehen (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - VI ZB 58/08 -, Rn. 5-9, juris).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens darstellt und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22
    Da das übergeordnete Gericht seine eigenen Ermessenserwägungen nicht an die Stelle des Ausgangsgerichts setzen darf, ist in den Fällen der fehlenden Begründung oder des Überschreitens des eingeräumten Ermessensspielraums der angefochtene Beschluss aufzuheben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 22 W 59/97 -, Rn. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 18.03.2008, Az.: 10 W 1000/08; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat, Rn. 4; Smid in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 W 59/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2022 - 12 W 27/22
    Da das übergeordnete Gericht seine eigenen Ermessenserwägungen nicht an die Stelle des Ausgangsgerichts setzen darf, ist in den Fällen der fehlenden Begründung oder des Überschreitens des eingeräumten Ermessensspielraums der angefochtene Beschluss aufzuheben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 22 W 59/97 -, Rn. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 18.03.2008, Az.: 10 W 1000/08; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat, Rn. 4; Smid in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat).
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